AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Savas Turanci – Savas Turanci Fotografie, www.savasfoto.eu

1 ALLGEMEIN

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit nichts anderes vereinbart ist und haben Vorrang vor evt. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Dienstleistung im Sinne dieser AGB sind alle von mir hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Druckvorlagen, Werbe- und Prospektmaterial, digitale Daten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, usw).

1.2 Alle fotografischen Aufnahmen, Schriftwerke, Layouts und andere kreativen Leistungen sind nach dem deutschen Urheber- und Verlagsrecht vom 26.8.1998 und verwandten Rechten urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte können nicht übertragen werden. Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1.3 Die von mir erstellten Bildvorlagen, original Grafiken und Ursprungsdateien bleiben stets in meinem Eigentum und müssen dem Auftraggeber auch nicht vorübergehend herausgegeben werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei der Verwertung der erstellten Texte, Daten und Bildmaterial kann ich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mich zum Schadensersatz. Die Vorlagen, gleich ob in fotografischer oder Textform, verbleiben bei mir, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich festgelegt wurden.

1.4 Ich behalte mir das Recht vor, mit allen von mir erstellten Arbeiten öffentlich werben und nutzen zu dürfen. Ersatzansprüche Dritter werden mit der Akzeptanz meiner Geschäftsbedingung durch den Auftraggeber außer Kraft gesetzt, der sich verpflichtet meine Geschäftsbedingungen an Dritte weiter zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb 14 Tage nach Auftragserteilung die öffentlich Nutzung in schriftlicher Form zu untersagen, andernfalls gilt diese Bestimmung vom Kunden als anerkannt und kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden.

2 VEREINBARUNGEN - AUFTRAGSBEDINGUNGEN

2.1 Hat der Auftraggeber mir keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Auftrages gegeben, die im allgemeinen schriftlich festgehalten werden, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ich behalte den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2.2 Ich setze voraus, dass dem Auftraggeber die Verfügungsbefugnisse an allen übergebenen Produkten, Unterlagen usw. zustehen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der Auftraggeber alle sich daraus ergebenden Konsequenzen und stellt mich gleichzeitig von einer evtl. Haftung gegenüber Dritten frei.

2.3 Kommt ein vereinbarter Auftrag aus Gründen, die nicht von mir zu vertreten sind, nicht zur Ausführung, bleibt der Auftraggeber dennoch zur Zahlung eines Ausfallhonorars in Höhe von 50-75% des vertraglich vereinbarten Honorars zzgl. der angefallenen Nebenkosten verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

2.4 TERMINABSAGE: Wird eine verbindliche Terminzusage nicht eingehalten, werden wir ein Ausfallhonorar von 100% berechnen (wenn keine schriftliche Absage erteilt wurde). Bis 24 Std. vor Termin werden 50%, ab 24 Std. vor Termin werden 100% des Aufnahmehonorars berechnet bzw. einbehalten. Dies gilt auch für eine Buchung für Visagiten, Assistenten und andere beauftragte Personen.
TERMINVERSCHIEBUNG: Das Verschieben einer verbindlichen Terminzusage wird bis 24 Std. vor Fototermin mit 25%, ab 24 Std. mit 50% des Aufnahmehonorars berechnet. Dies gilt auch für eine Buchung für Visagiten, Assistenten und andere beauftragte Personen.
Ein verschobener Termin ist innerhalb 14 Tage, spätestens 28 Tage nach zu holen.

2.5 Nachgewiesene Aufwendungen und Vorleistungen für Präsentationen und Produktions-vorbesprechungen, zu denen der Auftraggeber gebeten hat, können von mir in Rechnung gestellt werden, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.

2.6 Der Auftraggeber haftet für die Auszahlung aller Kosten an Fotomodelle, Gebühren für Fotolocations usw. auch dann, wenn sie in meinem Namen gebucht wurden. Sämtliche Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.7 Der Auftraggeber trägt insbesondere für folgende Umstände das alleinige Risiko: Rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Unterlagen, Zugangsdaten, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Agenturen, Auftraggeber, Fotomodellen usw., wobei ohne Bedeutung ist, ob letztere im eigenen oder fremden Namen gebucht wurden.

2.8 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, wesentlich überschritten, so erhöht sich mein Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalte ich auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass mir kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann ich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für alle meine Arbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von mir bestätigt worden sind.
Ich hafte nur für Fristüberschreitungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3 LIEFERBEDINGUNGEN

3.1 Sämtliche Lieferungen sind bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags mein Eigentum. Bei Übergabe einer Auswahl von Arbeiten werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten und erworbenen Arbeiten übertragen. Alle übrigen sind sorgfältig zu verwahren und nach der Auswahl umgehend zurückzugeben.

3.2 Der Versand von Bildern, Daten und Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

3.3 Überlasse ich dem Auftraggeber Dokumente, Bildmaterial usw. zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Dokumente, Bildmaterial usw. innerhalb 14 Tagen nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene, beschädigtes oder einbehaltenes Material und Daten kann ich, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

3.4 Für verspätete Lieferung aus Gründen, die nicht von mir zu vertreten sind, z.B. höhere Gewalt durch Schlechtwetter, Stromausfall usw., übernehme ich keine Haftung.

4 BEZAHLUNG

4.1 Für die Herstellung von Dokumenten oder Bildmaterial wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Geschäftsaufträgen und inkl. MwSt. bei Privataufträgen berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Gebühren und Mieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

4.2 Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5 BEANSTANDUNG

5.1 Beanstandungen gleich welcher Art müssen vom Auftraggeber innerhalb von 6 Tagen nach Lieferung nachweislich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als auftragsgemäß und damit beanstandungsfrei angenommen. Beanstandungen hinsichtlich der Gestaltung im weitesten Sinne gelten als ausgeschlossen, wenn mir die freie Gestaltung des Auftrags überlassen wurde.

5.2 Bei Fehlproduktionen hafte ich nur für grobe Fahrlässigkeit. Ansprüche sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Im Fall einer Wiederholung wird bei einwandfreier Erledigung des Auftrags der vereinbarte Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig.

6 DATENSCHUTZ

6.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Ich verpflichte mich, alle mir im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7 GERICHTSSTAND

7.1 Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist mein Geschäftssitz.

7.2 Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist mein Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Dezember 2015